Kleinunternehmer in Deutschland - Mitarbeiterin in Österreich?
Frage
Ich betreibe seit kurzem ein kleines Portal, auf dem freie Mitarbeiter und selbständige Personen tätig sind. Ich selber bin Kleinunternehmer, besitze aber eine Umsatzsteuer-ID. Die freien Mitarbeiter, sowie selbständigen Personen erhalten Ihre Gutschrift netto ausbezahlt. Nun hat sich eine freie Mitarbeiterin aus Österreich bei mir angemeldet und ich würde gerne wissen, wie ich die Steuer zu berechnen habe? Ich weise nach wie vor aus D keine Umsatzsteuer aus den Abrechnungen aus aufgrund der Kleinunternehmerregelung. Aber da die Mitarbeiterin aus Österreich tätig ist, würde ich gerne wissen, ob dies ebenso zulässig ist und ich ihre Vergütung netto ausbezahle? Muss ich aufgrund der Umsatzsteuer-ID etwas beachten?
Antwort
Laut Schilderung Ihres Sachverhaltes führt die freie Mitarbeiterin aus Österreich für Sie, als Leistungsempfänger, eine sonstige Leistung aus. Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland, dadurch ist die sonstige Leistung in Deutschland zu versteuern.
Außerdem ist §13b des UStG zu beachten. Demnach sind Sie als Leistungsempfänger Steuerschuldner und müssen deshalb die 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt in Deutschland abführen, auch, wenn Sie nur Kleinunternehmer sind und kein Vorsteueranspruch haben.
Die Gutschriften an Ihre freie Mitarbeiterin aus Österreich müssen Sie weiterhin netto ausstellen, müssen aber auf Ihrer Gutschrift den Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger" ausweisen.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen auf Ihre Netto-Gutschrift einen Betrag in Höhe von 19% ab zu ziehen, da Sie als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. So können Sie die Kosten, die Ihnen durch die Abführung der Umsatzsteuer entstehen, an Ihre Mitarbeiterin dadurch weiterbelasten. Zu beachten ist, dass Sie die Gutschrift trotzdem netto ohne Umsatzsteuer ausweisen.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. May GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
August 2014
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