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Kleinunternehmer: ab wann darauf verzichten?

Frage

Ich werde wahrscheinlich im ersten Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da ich nicht davon ausgehe gleich so viel Umsatz machen zu können. Ich habe dazu ein paar Beispiel-Rechnungen und wollte fragen, ob diese richtig sind bzw. was Sie davon halten. Und auch ob ich dann vielleicht doch keine Kleinunternehmerregelung nehme sollte.

Angenommen ich mache einen Umsatz von 1500 Euro im Monat und habe folgende Ausgaben: - Büromiete 400 Euro ohne MwSt, d.h. 476 Brutto - Leasing KFZ 400 Euro ohne MWST, d.h. 476 Brutto - dann gibt es ja noch die Steuern für Sprit, Versicherung? So nun würde ich mit der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer zahlen, d.h. ich habe 1500 Euro Einnahmen, muss aber davon 2*76 Euro= 152 Euro Steuern zahlen, weil ich die Steuern ja nicht als Vorsteuer abziehen kann. Wäre aber trotzdem noch günstiger dran, als wenn ich Umsatzsteuer für 1500 Euro (285) zahlen müsste, nämlich (285-152) = 133 Euro.

Die entscheidende Frage ist, wann die Vorsteuer die man nutzen könnte größer bzw. gleich der Umsatzsteuer ist, dann kann man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Antwort

Grundsätzlich gehen Sie richtig davon aus, dass wenn mit Mehrwertsteuer belastete Kosten (sogen. Vorumsätze) höher sind als die Erlöse, die Kleinunternehmerregelung schlechter ist.

Bitte beachten Sie, dass in der Versicherung keine abzugsfähige Mehrwertsteuer enthalten ist, auch kann der Vermieter keine Miete mit MwSt an einen Kleinunternehmer verrechnen (bitte bei Abschluss des Mietvertrages ansprechen).

Noch einige grundsätzliche Ausführungen:
- Wenn Ihre Kunden alles USt-pflichtige Unternehmer sind, dann ist Regelversteuerung immer sinnvoll.
- Falls Endverbraucher, also private, dann kann Kleinunternehmerregelung günstiger sein.
- Umsatzgrenze von 17.500 brutto beachten.
- Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine MwSt ausweisen.

Sollten Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, weisen an Ihre Kunden (Endverbraucher) keine MwSt aus und stellen nach Ablauf des Jahres fest, dass Ihre mit MwSt belasteten Kosten höher als die Erlöse sind, können Sie noch bis Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheides dieses Jahres zur Regelbesteuerung optieren, sind dann allerdings an diesen Antrag fünf Jahre gebunden.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Dezember 2014

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