Kleinunternehmer: Zahlungseingänge als durchlaufende Posten?
Frage
Wenn ich für einen Kunden z.B. ein Pkw für 20.000 Euro (einschl. Exportkosten) vermittle und und er zusätzlich 1.000 Euro an mich bezahlt - wie sehen da die Steuergrenzen bei der Kleinunternehmung aus, wenn diese 21.000 Euro Umsatz über mein Konto laufen? Habe ich dadurch sofort die Grenze von 17.500 Euro überschritten oder zählen nur die 1.000 Euro Provision/Vermittlung als Umsatz?
Antwort
Für die Kleinunternehmergrenze kommt es grundsätzlich auf die Umsätze des Vorjahres an. Aus der Anfrage geht nicht hervor, ob Sie mit der Vermittlung neu begonnen haben. Eine Lösung könnte sein, dass Sie das Fahrzeug nur für Rechnung und Namen des Kunden kaufen (durchlaufender Posten). Dann wird das Geld für das Fahrzeug nicht Ihnen zugerechnet.
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2016
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