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Kleinunternehmer: Wareneinkauf in Schweden?

Frage

Ich habe Anfang des Jahres ein Kleingewerbe angemeldet mit einem Stoffhandel. Da ich einen Teil der Stoffe in Schweden einkaufen möchte, habe ich mir trotz Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuer-IdNr. geben lassen. Mit dieser Nummer habe ich meinen ersten Einkauf getätigt und keine Umsatzsteuer in Schweden gezahlt. Was passiert nun? Muss ich in Deutschland eine Umsatzsteuer auf meinen in Schweden getätigten Einkauf abführen? Und wenn ja, auf welchem Wege?

Antwort

Als Kleinunternehmer hat man in der Regel keine USt-IdNr. Sie haben diese beantragt und auch erhalten. Die USt-IdNr. sollte nur verwendet werden für Lieferungen und Leistungen von Ihnen an anderen EU-Unternehmer. Da Sie diese aber für Ihren Einkauf aus Schweden verwendet haben, müssen Sie jetzt in Deutschland die Erwerbsbesteuerung durchführen.

Dazu müssen Sie Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt elektronisch einreichen und die Einfuhr mit 19% MwSt anmelden und die Steuer abführen, Zeitraum vierteljährlich. Grundsätzlich müssen Kleinunternehmer keine Voranmeldungen abgeben, aber in diesem Fall schon. Wenn die Summe nicht sehr hoch ist, kann u.U. auch die Erwerbsbesteuerung in der Jahres-Umsatzsteuererklärung angemeldet und dann bezahlt werden.

Die Verwendung der USt-IdNr. bringt dann evtl. einen Vorteil, wenn die MwSt in Schweden höher wie in Deutschland ist. Sie haben allerdings den organisatorischen Aufwand und die Erfassung beim Finanzamt.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juli 2016

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