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Kleinunternehmer: Umsatzsteuer auf Honorarrechnungen?

Frage

Ich bin Versicherungsmakler und möchte neben umsatzsteuerfreie Versicherungsvermittlung ab 2017 auch Honorarrechnungen (für weitere Serviceleistungen) bei meinen Kunden einziehen. Die Einnahmen werden unter 17.000 Euro sein. Muss ich Umsatzsteuer in Honorarrechnungen (z.B. Stundenhonorar nur netto oder auch brutto) nun ausweisen oder nicht?

Antwort

Da die Honorare für die weiteren Serviceleistungen unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro p.a. liegen, können Sie hierfür von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. In Ihren Rechnungen müssen Sie dann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hinweisen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
November 2016

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