Frage
Ich bin Kleinunternehmer seit Ende 2013. Dies ist mein Nebenjob. Wenn im laufenden Geschäftsjahr 2014 die Umsatzgrenze von 17.500 EUR bzw. 50.000 Euro übersteigen wird: 1. "Stellt der Unternehmer also im Laufe des Jahres fest, dass die Umsatzgrenze überschritten wird, muss er von Jahresbeginn an die in Rechnung gestellten Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen und diese abführen."
2. "Wenn der Unternehmer die gestellte Rechnung nicht mehr ändern kann, z.B. bei privaten Kunden, muss er die Umsatzsteuer abführen, ohne dass er diese eingenommen hat. Bei gewerblichen Kunden, kann er die gestellte Rechnung stornieren und so die abzuführende Umsatzsteuer über eine neue Rechnungsstellung einnehmen." Kann ich meine Umsatzsteuer auf Käufe abziehen oder muss ich 5 Jahre warten? Für mich ist ein großer Verlust? Bitte um eine Antwort. Was ich muss tun? Schließung des Unternehmens? Oder innerhalb von fünf Jahren kann ich das ändern? Aber wo und wie?