Frage
Im Jahr 2016 begann ich neben einer Anstellung eine freiberufliche Tätigkeit. Nachdem ich im vergangenen Jahr freiberuflich unter den 17.500 Euro Verdienst geblieben bin, gilt auch in diesem Jahr für mich die Kleinunternehmerregelung. Mir stellt sich nun die Frage, wie sich die Verdienstgrenze von 50.000 Euro in diesem Jahr gestaltet. Ist diese Summe als Nettohöchstgrenze zu verstehen oder müssen hier die Umsatzsteuern bereits inbegriffen sein (obwohl ich diese als Kleinunternehmer weder einnehme noch abführe)? Weiterhin erhalte ich den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. Muss der Gründungszuschuss bei der 50.000 Euro-Grenze berücksichtigt werden?