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Kleinunternehmer: Umsatz über 17.500 Euro?

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Frage

Ich habe mich in diesem Jahr als Trauerredner selbständig gemacht - außerdem predige ich, mache biblische Betrachtungen mit anderen Menschen und biete auch Beratung an. In diesem Jahr werde ich wohl bereits über 17.500 Euro Umsatz haben. Inwiefern bin ich dann im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig (voll - vermindert - gar nicht)?

Antwort

Falls Sie mehr als 17.500 Euro Umsatz vereinnahmt haben, sind Sie nicht mehr als Kleinunternehmer zu behandeln und müssen somit grundsätzlich Umsatzsteuer berechnen und entrichten. Ob eine Ihrer Tätigkeiten ggf. einer Steuerbefreiung unterliegt, sollten Sie von einem Steuerberater überprüfen lassen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Juli 2019

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