Kleinunternehmer: Rechnungsstellung innerhalb der EU und Schweiz?
Frage
Ich bin seit kurzem als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1 UStG tätig und biete Dienstleistungen im Kfz- und Engineering-Bereich und Fahrzeugteile an. Hauptsächlich interessieren mich die Rechnungsstellung innerhalb der EU und die Schweiz. Für Waren innerhalb der EU ist mir das Ganze klar, ich weise auf die Kleinunternehmerregelung hin und gebe keine Steuer an. Wie verhält sich das bei Dienstleistungen/ sonstigen Leistungen? Beispielsweise Provisionen oder Dienstleistungen, die ich selbst von Deutschland aus erbracht habe? Spielt es eine Rolle, ob der Kunde als Privatperson oder Firma agiert? Eine UStIdNr. wäre vorhanden.
Antwort
Bei sonstigen Leistungen im EU-Ausland, müssen Sie Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung auf Ihre Rechnungen zu setzen. In diesem Falle müssen Sie auch Ihre USt-ID Nummer nicht angeben.
Bei sonstigen Leistungen in ein Drittland, zum Beispiel Schweiz, gibt es u. E. keine Kleinunternehmerregelung. In diesem Falle müssten Sie sich eventuell in der Schweiz registrieren lassen. Genauere Informationen zum Schweizer Steuerrecht können Sie bei der Homepage der Eidgenossenschaftlichen Steuerverwaltung einsehen, die im Übrigen sehr gut ist, oder bei einem Schweizer Steuerberater einholen.
Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Juli 2016
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