Kleinunternehmer: Rechnungs-/Angebotssoftware weist Mehrwertsteuer aus?
Frage
Ich habe ein Kleingewerbe im Baubereich angemeldet. Ich möchte ein Rechnungs-/Angebotsprogramm nutzen, in dem jedoch das explizite Weglassen der MwSt nicht möglich ist. Darf ich dort einfach 0% eintragen mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung oder darf ich rechtlich gesehen das Programm in der Form nicht nutzen, da das Wort Mehrwertsteuer auf meiner Rechnung/im Angebot überhaupt nicht erscheinen darf?
Antwort
Die fehlende Funktion spricht nicht für das Programm!
Im Handwerksbereich gibt es eine ganze Reihe guter und ausgereifter Programme, die die Kleinunternehmerfunktion sachgerecht abbilden.
Wichtig ist, dass Sie als Kleinunternehmer niemals Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Wenn Sie Umsatzsteuer von 0% und 0,00 Euro ausweisen, ist das m.E. nicht sehr „elegant“, dürfte aber nicht zu einem Problem werden.
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2020
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