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Kleinunternehmer: Kunden in Österreich und der Schweiz?

Frage

Ich bin Entwickler einer Software und verkaufe Lizenzen dafür unter Berufung auf die Kleinunternehmerregelung bereits heute an Privatkunden innerhalb Deutschlands. Da ich aber auch einige Anfragen aus unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz erhalte, überlege ich den Verkauf meiner Lizenzen auch auf diese Länder auszuweiten. Würde dies aber den Verlust meiner Kleinunternehmerregelung bedeuten oder gibt es eine ähnliche Regelung auch in diesen Ländern? Ich möchte nämlich die Vorteile der Kleinunternehmerregelung für eine Handvoll Kunden im Ausland nicht aufgeben, da meine Einnahmen relativ gering sind.

Antwort

Aufgrund uns vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Verkauf von Lizenzen um eine auf elektronischen Weg erbrachte Leistung handelt. Gegebenenfalls ist dies durch eine genaue Leistungsbeschreibung zu prüfen.

Beim Verkauf an Nichtunternehmer (z.B. Privatpersonen), die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat (z.B. Österreich) oder im Drittland (z.B. Schweiz) haben, ist die Leistung seit 01.01.2015 grundsätzlich in dem Land zu versteuern, wo Ihr Kunde wohnt.

Da die Leistung nicht in Deutschland zu versteuern ist, ist davon auszugehen, dass die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung findet.

Außerdem müssten Sie sich in jedem Land, in dem Ihre Kunden wohnen, umsatzsteuerlich registrieren und in diesen Ländern die ausländische Umsatzsteuer zahlen.

Damit Sie sich nicht in jedem Land umsatzsteuerlich registrieren müssen, können Sie sich als Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern im sog. "Mini-One-Stop-Shop" anmelden (http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Mini_One_Stop_Shop/Mini_One_Stop_Shop_node.html).
Dort können Sie dann die erbrachten Leistungen an Ihre Kunden in den EU-Mitgliedsstaaten in einer Erklärung versteuern.

Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Mai 2015

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