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Kleinunternehmer: Hinweis auf § 19 UStG in Fremdsprachen?

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Frage

Wenn ich ins Ausland Waren als Kleinstunternehmer verkaufe, muss ich angeben: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ In welchen Sprachen muss ich das angeben? In der jeweiligen Landessprache oder reicht Deutsch und Englisch aus?

Antwort

Die Angabe in deutscher Sprache genügt den Anforderungen des deutschen Umsatzsteuerrechts. Ich empfehle Ihnen jedoch die Angabe zusätzlich in englischer Sprache.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
August 2018

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