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Kleinunternehmer: Geschäftskonto eröffnen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane ein Gewerbe als Kleinunternehmer anzumelden (Entspannungscoach und Reiki). Benötige ich dafür ein separates Geschäftskonto oder ist die Abwicklung über mein privates Bankkonto möglich? Wird eine eigene Telefonnummer und Telefonrechnung benötigt oder reicht die private Telefonnummer aus? Sind Barbelege ausreichend oder sind PC-Rechnungen unbedingt erforderlich?

Antwort

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, ein gesondertes Geschäftskonto zu führen. Zur klaren Trennung der gewerblichen und privaten Sphäre empfehle ich Ihnen ein Geschäftskonto.

Auch hinsichtlich des Telefons gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Wenn Sie Ihre private Leitung auch geschäftlich nutzen und hierfür anteilig Betriebsausgaben geltend machen wollen, müssen Sie den Anteil der geschäftlichen Nutzung beispielsweise anhand von Einzelverbindungsnachweisen belegen können.

Barbelege sind selbstverständlich zulässig. Hier gelten die üblichen Beleganforderungen.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München

Stand:
Februar 2020

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