Kleinunternehmer: Geschäftskonto eröffnen?
Frage
Ich plane ein Gewerbe als Kleinunternehmer anzumelden (Entspannungscoach und Reiki). Benötige ich dafür ein separates Geschäftskonto oder ist die Abwicklung über mein privates Bankkonto möglich? Wird eine eigene Telefonnummer und Telefonrechnung benötigt oder reicht die private Telefonnummer aus? Sind Barbelege ausreichend oder sind PC-Rechnungen unbedingt erforderlich?
Antwort
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, ein gesondertes Geschäftskonto zu führen. Zur klaren Trennung der gewerblichen und privaten Sphäre empfehle ich Ihnen ein Geschäftskonto.
Auch hinsichtlich des Telefons gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Wenn Sie Ihre private Leitung auch geschäftlich nutzen und hierfür anteilig Betriebsausgaben geltend machen wollen, müssen Sie den Anteil der geschäftlichen Nutzung beispielsweise anhand von Einzelverbindungsnachweisen belegen können.
Barbelege sind selbstverständlich zulässig. Hier gelten die üblichen Beleganforderungen.
Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Stand:
Februar 2020
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