Antwort
Zunächst vom Begriff: Verdienst ist nicht gleich Einnahmen. Ich unterstelle, Sie meinen, Sie haben in 2017 mehr als 17.500 Euro Einnahmen erzielt. Dann ist es richtig, dass Sie ab 2018 kein Kleinunternehmer mehr sind. Wichtig ist, nicht wer Ihre Abnehmer sind, sondern ob die Umsätze, die Sie insgesamt erzielen, umsatzsteuerpflichtig sind.
Sie haben als Branche „Bildung“ angegeben. Ob Sie hier umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, kann ich nicht beurteilen - also grundsätzlich sind Sie kein Kleinunternehmer mehr.
Wenn Sie allerdings umsatzsteuerfreie Einnahmen erzielen (dazu brauchen Sie eine Bescheinigung einer Behörde, dass Sie Unterricht erteilen, der für einen Abschluss vorbereitet), dann wären Sie mit diesen Umsätzen steuerbefreit.
Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind: Ernst Rabenstein, Wolfgang Kempf, Bettina Girstl-Späth, Roland Späth
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
April 2018
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