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Kleinunternehmer - Einkommensgrenze überschritten: Rechnungsstellung?

Frage

Meine Einnahmen waren im Jahr 2017 über 17.500 Euro und werden dieses Jahr höchstwahrscheinlich die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten. Ich habe es bisher allerdings versäumt für die Rechnungen ab 2018 Umsatzsteuer abzuführen bzw. fälschlicherweise weiterhin meine Kleinunternehmer-Klausel auf die Rechnungen gedruckt. Bin ich nun verpflichtet die Rechnungen für meine Auftraggeber im Nachhinein zu korrigieren und den Umsatzsteuerbetrag von ihnen einzufordern ODER kann ich einfach den bisher geschuldeten Betrag an Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, um meine Auftraggeber den Mehraufwand zu ersparen, und ab jetzt die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?

Antwort

Nach dem UStG sind Sie verpflichtet, sämtliche Rechnungen 2018 zu berichtigen und dann die Umsatzsteuer offen auszuweisen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2018

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