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Kleinunternehmer: Einkommensgrenze im Gründungsjahr überschritten?

Frage

Ich habe im April 2018 mein Unternehmen gegründet und unterliege der Kleinunternehmer-Regelung. Nun habe ich durchgerechnet und es wird wohl so sein, dass ich bereits im November die Grenze erreiche (ich habe die 17.500 Euro:12 mal 9 Monate gerechnet = 13.125 Euro >>Grenze). Soll ich dann ab November die Umsatzsteuer auf die Rechnungen mit draufsetzen? Bis November wäre ich ja noch unter der Grenze.

Antwort

Die Kleinunternehmerregelung kann im Jahr der Gründung angewendet werden, wenn der Umsatz voraussichtlich 17.500 Euro nicht übersteigt. Wie Sie richtig geschrieben haben, ist der Umsatz bei unterjähriger Gründung auf ein volles Kalenderjahr hochzurechnen. In Ihrem Fall überschreiten Sie nun in 2018 die Grenze von 17.500 Euro im Jahr, so dass Sie ab dem Jahr 2019 Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
August 2018

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