Frage
Ich bin eines von zwei Mitgliedern einer GbR. Wir sind eine Band, bieten also Musikdienstleistungen an. Gegründet wurde die GbR im Jahr 2012. Sowohl im Jahr 2012 als auch im Jahr 2013 war unser Umsatz in etwa 14.000 Euro pro Jahr, wir waren somit Kleinunternehmer. Im aktuell laufenden Jahr 2014 haben sich die Geschäfte allerdings überraschenderweise sehr gut entwickelt, sodass wir die 17.500 Euro wohl weit überschreiten werden. Das würde dann bedeuten, dass wir die Kleinunternehmerregelung in 2015 nicht mehr beanspruchen können. Soweit so gut.
Auch wenn die Auftragslage für den Herbst und Winter schwer abzuschätzen ist, ist es aber auch möglich, dass wir dieses Jahr mehr als 50.000 Euro umsetzen werden. Daher meine Fragen: Im §19 UStG fallen folgende Wortlaute: "... im laufenden Kalenderjahr VORAUSSICHTLICH 50.000 Euro nicht überschreiten wird". Was passiert nun, wenn wir die 50.000 Euro tatsächlich überschreiten, aber alle unsere Rechnungen bisher ohne USt ausgestellt haben. Müssen wir dann 19% vom Jahresumsatz auf einen Schlag nachzahlen? Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich "voraussichtlich"?
Nach zwei Geschäftsjahren mit in etwa gleichbleibendem Umsatz haben wir nicht damit gerechnet, so viel mehr Geschäfte zu machen, und daher keine USt ausgewiesen. Nun ist das Jahr aber vorangeschritten, und mittlerweile sieht es eben anders aus. "Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer": Wenn ich das richtig verstehe, heißt das "vom Kleinunternehmer tatsächlich erzielter Umsatz + theoretische (weil ja nicht in Rechnung gestellte) 19% USt"? Das hieße, die wichtigen Grenzen lägen für uns gar nicht bei 17.500 Euro und 50.000 Euro, sondern bei 14.705 Euro und 42.016 Euro?