Kleinunternehmen: steuerfreie Ausfuhrlieferungen?
Frage
Ich betreibe einen Internethandel über eine Auktionsplattform. In der Vergangenheit habe ich gemäß § 19 UStG keine Mehrwertsteuer abgeführt und würde dies auch in Zukunft gerne so beibehalten. Unklar ist mir jedoch welche Verkäufe genau zum Gesamtumsatz gerechnet werden. Ich verkaufe weltweit physische Produkte, überwiegend an Privatpersonen, bei einem Teil meiner Verkäufe handelt es sich demnach also um steuerfreie Ausfuhrlieferungen nach § 4 UStG. Meine Frage wäre, ob Ausfuhrlieferungen nach § 4 UStG bei der Umsatzgrenze eines Kleinunternehmers eingerechnet werden und wie verhält es sich mit innergemeinschaftlichen Lieferungen?
Antwort
Der Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach §19 Abs. 3 UstG.
Daraus ergibt sich, dass die Umsätze aus steuerfreien Ausfuhrlieferungen nach §4 i.V.m §6 UstG und innergemeinschaftlichen Lieferungen nach §4 i.V.m §6a UstG in die Berechnung des Gesamtumsatzes für Kleinunternehmer mit einbezogen werden.
Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Juli 2015
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