Kleinunternehmen: Gage für Musiker netto = brutto?
Frage
Ich bin fest angestellt und betreibe nebenbei ein Kleinunternehmen nach der Kleinunternehmerregelung. Ich vermittle Musikern diverse Auftritte und erhalte die Gagen, um diese an die Musiker weiterzugeben. Ich vereinbare als Bespiel eine Gage von 100 Euro ohne Steuern und gebe diese an den Musiker weiter, der aber 7% USt zahlen muss. Daher bekommt der Musiker eigentlich nur 93 Euro und nicht 100 Euro. Welche Möglichkeit habe ich, dem Musiker die 100 Euro zu ermöglichen? Ich darf ja an die Location keine Rechnung mit 7% stellen, richtig? Es gibt auch die Variante, dass die Gagen an ein Duett gehen, bei dem ein Musiker steuerbefreit ist und der andere 7% abführen muss. Wie ist hier der beste Weg, damit alle Parteien sauber sind?
Antwort
Sie haben das Problem richtig erkannt. Dass der Musiker 7% USt abführen muss, ändert nichts daran, dass Sie ihm 100 Euro geben - er aber wirtschaftlich nur 93 Euro erhält.
Im Prinzip erteilen Sie ihm eine Gutschrift über 100 Euro; auch wenn Sie ihm eine Gutschrift mit einem Nettobetrag erteilen würden, so betrüge der Nettowert lediglich 93 Euro zzgl. USt also dem geschuldete Bruttobetrag 100 Euro. Sie selbst sind aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, so dass diese Lösung zwar unter weiteren Bedingungen möglich wäre, Sie aber unter praktischen Erwägungen davon Abstand nehmen sollten.
Das Duett ist umsatzsteuerlich eine Gesellschaft (GbR) und kann nur eine einheitliche, umsatzsteuerliche Leistung erbringen; eine Aufteilung der Leistung in 0% und 7% ist nicht möglich. Im Zweifel unterliegt alles dem 7%-igen Steuersatz.
Das von Ihnen nicht angesprochene Problem ist allerdings, wer Ihre/die Vertragspartner sind, denn dem Geldfluss kommt höchstens bei der Prüfung des Gesamtbildes eine Indizwirkung zu. Stellen Sie z. B. das Duett zusammen, sind die einzelnen Solisten Ihre Vertragspartner; diese Frage hat auch erheblichen Einfluss auf zivilrechtliche Haftungsfragen, die auf dieser Plattform nicht erörtert werden können.
Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2014
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