Kleinstunternehmer: Meldung beim Finanzamt?
Frage
Neben meinem Studium verdiene ich mir mit eBooks, die ich selbst bei Amazon hochlade, ein kleines Taschengeld. Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern ich das dem Finanzamt melden muss. Mein Verdienst liegt weit unter jeder 400 Euro Grenze. Es kommen nicht einmal 100 Euro zusammen, weil ich gerade erst angefangen habe. Ich bekomme kein Bafög und das Kindergeld fällt auch bald weg. Ab welcher Summe sind solche Einnahmen meldepflichtig? Ich weiß bereits, dass es sich um eine freiberufliche Arbeit handelt, weil ich die Bücher nicht selbst verkaufe und nur schriftstellerisch tätig bin. Mir ist nicht klar, ob Umsatzsteuer anfällt bzw. ob Schriftsteller eine solche überhaupt bezahlen müssen (mal unabhängig vom Verdienst).
Antwort
Grundsätzlich handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit anzugeben sind.
Sie haben bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von ca. 8.000 p.a. Wenn Sie also mit ihren Gesamteinkünften nicht darüber kommen, fällt keine Einkommensteuer an. Ist so aus Ihrer Schilderung.
Bei der Umsatzsteuer können Sie die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwenden. Dies ist möglich, wenn der Jahresumsatz nicht mehr als 17.500 Euro beträgt. Solange Sie nicht mehr an Einnahmen haben, und Sie auch keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. stellen, ist zunächst nichts veranlasst. Sollten die Beträge höher werden, dann bitte ein Schreiben an Ihr Finanzamt mit Schilderung Ihres Sachverhaltes.
Sofern Sie bei Amazon eine Steuernummer benötigen, dann müssen Sie bereits jetzt das Finanzamt informieren, damit Sie eine Steuernummer erhalten. Bitte beachten: Hinweis, Sie wollen die Kleinunternehmerregelung beanspruchen!
Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juli 2013
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