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Kleinstgründung: Steuern?

Frage

Ich bin Hausfrau und aus dem Ausland. Ich mache Waldorfpuppen, nähe Kleidung für Puppen (bisher nur als Hobby) und überlege, ob ich ein Nebeneinkommen gründe, um diese handwerklichen Produkte zu verkaufen. Ich stelle mir dafür einen Online-Shop vor. Ich denke das Einkommen wird maximal 10.000 Euro im Jahr. Könnten Sie mich bitte informieren über: 1. Soll ich mich bei der Steuerbehörde (und woanders?) anmelden? 2. Wie geht das mit der Steuerbezahlung meines Online-Shops?

Antwort

Bitte melden Sie an Ihrem Wohnort (Gewerbeamt) ein Kleingewerbe an. Dann wird auch Ihr Gewerbe beim Finanzamt erfasst, dazu erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen.

Bei der geschilderten Größenordnung und den Verkauf an Endabnehmer bietet sich bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung an; der Jahresumsatz (Einnahmen) darf dabei 17.500 Euro nicht überschreiten.

Der Online-Shop ist ja nur Ihr Vertriebsweg; dies hat auf die Besteuerung keinen Einfluss.

Steuern zahlen Sie auf Ihr Einkommen (Einnahmen aus Verkauf über Internet-Shop oder sonstige abzüglich Ihrer Ausgaben, die mit der Tätigkeit in Bezug stehen).

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juni 2017

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