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Kleingewerbe gründen: Rechtsform? Steuern?

Frage

Ich werde bald ein Unternehmen gründen - da stellt sich mir natürlich die Frage der Rechtsform, und der dazugehörigen Steuern. Ich habe im Internet gelesen, dass man ein Kleingewerbe gründen kann und sich zusätzlich auch noch ins Handelsregister eintragen lassen kann. Dann kann man einen Phantasienamen als Firmennamen benutzen und man muss erst ab einem Umsatz von 500.000 Euro bzw. einem Gewinn von 50.000 Euro die doppelte Buchführung führen. Ansonsten kann man einfach die EÜR durchführen. Stimmt das? Müsste man, falls es stimmt zusätzlich zur EÜR auch einen Jahresabschluss und eine Gründungsbilanz anfertigen?

Antwort

Bei der von Ihnen angedachten Rechtsform handelt es sich um ein Einzelunternehmen, das im Handelsregister angemeldet wird mit dem Zusatz e.K. bzw. eingetragener Kaufmann.

Nach dem HGB ist dieses Unternehmen, trotz Eintrag im HR, zunächst nicht buchführungspflichtig, erst dann wenn die von Ihnen beschriebenen Grenzen überschritten werden. Da nach dem HGB nicht buchführungspflichtig, brauchen sie auch für das Finanzamt keine Buchführung (doppelte Buchführung) führen. Es reicht als Gewinnermittlung die Einnahme- Überschussrechnung (EÜR), also Aufzeichnen von Einnahmen und Ausgaben. Ein Jahresabschluss und eine Eröffnungsbilanz entfallen. Der Gewinn unterliegt im Rahmen Ihrer persönlichen Steuer der Einkommensteuer und evtl. der Gewerbesteuer.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2013

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