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Kleingewerbe: Buchführung?

Frage

Ich möchte Dienstleistungen wie Kinderschminken, Kinderbetreuung bei Events, Eventplanung und "Sweet Candy Tables" für Wedding Planer und Privatpersonen anbieten. Durch die Mitarbeit in einer Kinder-Eventagentur weiß ich, dass dieses Kleingewerbe im Eröffnungsjahr 17.500 Euro und im Folgejahr 50.000 Euro Umsatz nicht übersteigen wird. Mein Mann wird also Hauptverdiener bleiben. Mitarbeiter möchte ich nicht beschäftigen. Reicht es, eine einfache Buchführung zu machen (Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen schreiben und abheften, Belege aufbewahren, Fahrtenbuch, Quittungsblock)?

Antwort

Für das von Ihnen anzumeldende Kleingewerbe ist bei dieser Größenordnung als Gewinnermittlungsart die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden. Dafür reicht es aus, wenn Sie die Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, also in einer Art vereinfachten Buchführung. Es geht dabei immer nach tatsächlicher Zahlung bzw. tatsächliche Vereinnahmung der Einnahmen, also Erfassung der reinen Zahlungsvorgänge.

Ihre beschriebene Vorgehensweise ist korrekt.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Mai 2014

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