Antwort
Wenn Sie in 2017 die Grenze von 17.500 Euro überschreiten, können Sie ab 2018 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden. 2017 bleiben Sie aber noch Kleinunternehmer, trotz Überschreitens der Grenze von 17.500 Euro.
Ab 2018 sind die allgemeinen Vorschriften zur Umsatzsteuer anzuwenden, d.h. auf Ihre Umsätze sind 19 % MwSt (falls Regelsteuersatz zutreffend) zu entrichten. Also beachten Sie dies bei Rechnungstellung.
Die 50.000 Euro-Grenze bedeutet im Vorjahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten. Bei Ihnen also im Vorjahr 2016 unter 17.500 Euro (erreicht) und laufenden Jahr (2017) 50.000 Euro nicht überschritten.
Zusammenfassend:
Wenn in 2017 17.500 Euro überschritten werden, dann ist ab 2018 keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich. Sollten Sie in 2018 wieder unter 17.500 Euro kommen, dann kann in 2019, wenn voraussichtlich in 2019 50.000 Euro nicht überschritten wird, ab 2019 wieder die Kleinunternehmerreglung angewandt werden; ein Antrag ist dazu nötig.
Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2017
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