Heilpraktiker: Kleinunternehmerregelung beantragen?
Frage
Ich bin bereits Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater. Ich würde mich nach und nach gerne in meinen "eigenen vier Wänden" selbständig machen - was aber noch Zeit braucht. Ich habe erfahren, dass man diese Tätigkeit auf freiberuflicher Basis machen kann - allerdings muss ich ein "Kleinunternehmen" oder eine USt.-ID Nummer beim Finanzamt beantragen, da die Beratungen umsatzsteuerpflichtig sind. Ich möchte das ganze auf Kleinunternehmen-Basis momentan laufen lassen, da ich in einer festen Anstellung bin. Was genau muss ich da beim Finanzamt melden und mit welchen Formularen?
Antwort
Nach § 4 Nr. 14a UStG sind die Umsätze der Heilpraktiker, wenn sie als Heilpraktiker unter § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes fallen, umsatzsteuerfrei.
Ob Ihre Tätigkeit unter das Heilpraktikergesetz fällt - bitte prüfen, kann ich so nicht beurteilen.
Zunächst ist dies allerdings noch nicht wichtig, da nach Ihren Ausführungen Sie zunächst die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben wollen.
Folgende Schritte sind zu unternehmen:
Anschreiben an Ihr Finanzamt, dass Sie ab ..... (Zeitpunkt der Tätigkeit) eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, Hinweis dass im Nebenerwerb, da Sie noch eine Anstellungstätigkeit ausüben.
Sie erhalten dann einen Fragebogen zur Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit. In diesem Fragebogen beantragen Sie dann die Besteuerung der Umsätze nach der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG.
Sollten Ihre Umsätze die Grenze von 17.500 Euro p.a. überschreiten, müssen Sie auf jeden Fall abklären, ob Ihre Tätigkeit evtl. nach § 4 UStG steuerfrei ist.
Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Oktober 2013
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