Frage
Ich habe 12/09 ein Gewerbe angemeldet mit Kleinunternehmerregelung (Herstellung und Verkauf selbst genähter Kinderkleidung). Zu diesem Zeitpunkt war ich verheiratet. Inzwischen lebe ich getrennt, die Scheidung ist noch nicht erfolgt (soll aber sehr zeitnah passieren).
Trotzdem habe ich im Dezember eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin angemeldet. Im Vorfeld hatte ich dazu ein Telefongespräch mit dem Finanzamt. Dort wurde mir gesagt, ich könne das Gewerbe weiterlaufen lassen, müsse aber dann komplett auf die Umsatzsteuergeschichte wechseln - beides getrennt ginge nicht.
Weiterhin wurde mir gesagt, dass ich nach der Scheidung eine neue Steuernummer bekäme und meine freiberufliche Tätigkeit als auch das Gewerbe dann auf dieselbe Steuernummer laufen könnten.
Jetzt stellt sich mir aber die Frage: Wenn ich sowohl Gewerbe als auch freiberufliche Tätigkeit auf dieselbe Steuernummer laufen lasse, verpflichtet mich das nicht dazu, dann auf meinen gesamten Umsatz Gewerbesteuer zu zahlen, also falls der Umsatz groß genug ist? Sprich, wird der Umsatz der einzelnen Tätigkeiten dann zusammengelegt? Wäre es klüger, für die jeweiligen Tätigkeiten getrennte Nummern zu beantragen oder werden die einzelnen Posten tatsächlich getrennt versteuert? Ich bin natürlich nicht scharf darauf, Gewerbesteuer auf eine freiberufliche Tätigkeit zu zahlen, falls die Einkünfte zusammengerechnet werden. Die Einkünfte aus meinem Gewerbe sind indes sehr gering, ganz abmelden wollte ich es aber trotzdem nicht.