Antwort
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Zwei wesentliche Vorteile (aus Sicht des Freiberuflers) der freiberuflichen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind, dass die freiberufliche Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt und außerdem keine Jahresabschlüsse, sondern sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zu erstellen sind.
Beide scheinbaren Vorteile sind jedoch marginal, da die Gewerbesteuer (teilweise) auf die Einkommensteuer angerechnet wird und außerdem noch ein Freibetrag von 24.500 Euro besteht. Weiterhin ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Vergleich zu einem Jahresabschluss zwar kostengünstiger, jedoch dürfen Kleinunternehmer ebenfalls Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erstellen.
Entscheidend ist, dass der Unternehmer die berufliche Tätigkeit nicht eigenständig bestimmen kann. Die Voraussetzungen für die Zuordnung zur freiberuflichen Tätigkeit sind sehr vielfältig und daher in diesem Rahmen nicht darstellbar. Ihr Steuerberater wird Ihnen Auskunft geben können.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass wohl Unterschiede zwischen der Besteuerung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden bestehen, bei Kleinunternehmen sind diese Unterschiede jedoch so marginal, dass sie nicht weiterverfolgt werden sollten.
Quelle: Dipl. Oec. Dr. J.R. Lüders
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
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Januar 2020