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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: ehemalige Anschrift aufführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird im Punkt 1.6 (Bisherige persönliche Verhältnisse) nach meinem vorherigen privaten Wohnort mit Straße und Hausnummer gefragt. Ich habe mich über diese Frage etwas gewundert. Wozu verwendet das Finanzamt diese Information? Bin ich verpflichtet, diese Angabe zu machen?

Antwort

Die Frage ist für das Finanzamt wichtig. Wenn Sie vorher bei einem anderen Finanzamt unter einer anderen Adresse schon erfasst sind, wird das jetzt im Rahmen der Selbständigkeit zuständige Finanzamt die Akten vom bisherigen Finanzamt anfordern. Also aus meiner Sicht sind Sie zur Beantwortung verpflichtet.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Oktober 2013

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