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Ehepartner und Kleinunternehmer: Kleinunternehmerregelung gilt für beide?

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Frage

Ich bin zurzeit auf Jobsuche und nebenbei seit neun Monaten teilzeitselbständig (Kleinunternehmer). Mein Mann ist Angestellter und nun möchte er noch zusätzlich auf Kleinunternehmer-Basis ein Gewerbe anmelden. Ich arbeite wöchentlich ca. sechs Stunden, da wir Kinder haben. Ein Projekt dauert manchmal 2-3 Monate bis es abgerechnet wird. Am Ende stelle ich eine Rechnung um die 1.000 Euro. Ich komme im Jahr vermutlich nicht über 4.000 Euro. Gilt die 17.500 Euro-Grenze für unsere gemeinsamen Einkünfte?

Antwort

Jeder Ehepartner kann sein eigenes Unternehmen betreiben. Die Kleinunternehmerregelung ist unternehmensbezogen anzuwenden und gilt dabei sowohl für das Unternehmen Ihres Mannes als auch für Ihr Unternehmen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2016

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