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EU-Umsatzsteuerregelung: Kleinunternehmer?

Frage

Seit dem 1.1.2015 gilt die neue Umsatzsteuerregelung der EU. Google führt die Umsatzsteuer für jedes Land der EU ab, so dass der Entwickler sich darum nicht kümmern muss. Nur was ist, wenn der Entwickler als Kleinunternehmer arbeitet und den §19 in Anspruch nimmt und somit zumindest in Deutschland keine Umsatzsteuer abführen muss/darf? Nun geht Google aber hin und macht genau das. Was soll der Kleinunternehmer nun machen? Es wird die Umsatzsteuer abgeführt, der Gewinn wird geschmälert, es wird die Mehrwertsteuer von Google aufgeführt.

Antwort

Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist eine Ausnahmeregelung und somit nicht auf elektronisch erbrachte Leistungen in andere EU-Länder anzuwenden.

Es ist in diesem Fall zu prüfen, ob in den unterschiedlichen EU-Ländern vergleichbare USt.-Gesetze bestehen. Ist dies in den einzelnen Ländern der Fall, ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Gibt es jedoch keine vergleichbare Regelung in dem jeweiligen Land, ist das Vorgehen von Google nicht anfechtbar und die Umsatzsteuer ist abzuführen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Januar 2015

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