Navigation

Auf Kleinunternehmerregelung verzichten

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wenn ich auf die Kleinunternehmerschaft verzichte, und fortan Umsatzsteuer berechne, gilt dies ab dem Tag, an dem ich das meinem Finanzamt kund tue oder auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr? Beziehungsweise genauer, kann das so sein oder ist es auf jeden Fall so?

Antwort

Kleinunternehmer können beim Finanzamt beantragen auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten um normalbesteuert zu werden. Die Änderung macht den Kleinunternehmer damit rückwirkend für das ganze Jahr zum Normalbesteuerten.

Die Entscheidung zur Normalbesteuerung ist bindend für die nächsten 5 Kalenderjahre, daher sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Ein Grund für den Wechsel ist der damit mögliche Vorsteuerabzug. Dieser bleibt Kleinunternehmern verwehrt. Dafür ist die Normalbesteuerung mit einem größeren bürokratischen Aufwand verbunden.

Die Rechnungen, die Sie bereits geschrieben haben, sind zu korrigieren: Entweder aus dem bereits in Rechnung gestellten Betrag (Brutto) die USt raus rechnen oder die USt auf den in Rechnung gestellten Betrag (Netto) hinzu rechnen und von Ihren Mandanten nachfordern.

In beiden Fällen müssen Sie die USt gesondert ausweisen.

Quelle:
Dr. Dietmar May 


Dipl.-Kaufmann
Steuerberater 

Wirtschaftsprüfer

Fachberater für Internationales Steuer

Stand:
März 2024

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben