Frage
Ich arbeite als freie Mitarbeiterin an einer Universität und habe eine kostenpflichtige Bildungsapp auf den Markt gebracht. Aufgrund erheblicher Investitionen im Vorfeld betrachte ich dieses Unterfangen nicht als Hobby, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht. Ist es in diesem Kontext richtig, als Kleinunternehmer ein Gewerbe anzumelden und zwar mit Umsatzsteueroption (wegen der erheblichen Investitionskosten in IT, Beratung etc.). Die Einstellung einer App in den App Store ist ja auch m.E. für eine Privatperson nicht möglich. Ein Fantasienamen verpflichtet zur gleichzeitigen Anmeldung im Handelsregister? Da Umsatz und Gewinn nicht abschätzbar sind: Was passiert, wenn die App nicht wie erhofft nachgefragt wird? Muss man dann nach vier Jahren den Vorsteuerabzug zurückzahlen samt Steuerersparnis durch Verlustverrechnung mit Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit? Oder kann man evtl. wegen der Nichteinschätzbarkeit des Umsatzes beim Finanzamt erst mal nur eine EÜR zur Verrechnung abliefern? Wie kommt man dann aber der Verpflichtung der App Stores nach, eine DUNS-Nummer und evtl. auch eine Umsatzsteuer-ID zu melden?