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App entwickelt: Kleinunternehmen anmelden?

Frage

Ich arbeite als freie Mitarbeiterin an einer Universität und habe eine kostenpflichtige Bildungsapp auf den Markt gebracht. Aufgrund erheblicher Investitionen im Vorfeld betrachte ich dieses Unterfangen nicht als Hobby, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht. Ist es in diesem Kontext richtig, als Kleinunternehmer ein Gewerbe anzumelden und zwar mit Umsatzsteueroption (wegen der erheblichen Investitionskosten in IT, Beratung etc.). Die Einstellung einer App in den App Store ist ja auch m.E. für eine Privatperson nicht möglich. Ein Fantasienamen verpflichtet zur gleichzeitigen Anmeldung im Handelsregister? Da Umsatz und Gewinn nicht abschätzbar sind: Was passiert, wenn die App nicht wie erhofft nachgefragt wird? Muss man dann nach vier Jahren den Vorsteuerabzug zurückzahlen samt Steuerersparnis durch Verlustverrechnung mit Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit? Oder kann man evtl. wegen der Nichteinschätzbarkeit des Umsatzes beim Finanzamt erst mal nur eine EÜR zur Verrechnung abliefern? Wie kommt man dann aber der Verpflichtung der App Stores nach, eine DUNS-Nummer und evtl. auch eine Umsatzsteuer-ID zu melden?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie bei den App-Stores Ihre richtige Adresse und Namen angeben müssen, auch wegen der Abrechnung. Dann vertreiben Sie die App unter Ihrem Namen, auch wenn Sie vorher einen Fantasienamen stellen.

Sollten Sie am Markt mit einer anderen Bezeichnung als Ihrem Namen auftreten wollen, dann müssen Sie sich als e.K. eintragen lassen. Ob das wegen der offenen Annahme am Markt und den anderen Fragen sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden, ist ja auch mit weiteren Kosten verbunden.

Beim Finanzamt müssen Sie unter Ihrem Namen eine Tätigkeit anmelden, kurzes Schreiben an das Finanzamt genügt mit Hinweis auf Ihre Tätigkeit. Dann erhalten Sie eine Steuernummer und beantragen Sie bitte eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese müssen Sie dann dem Vertreiber Ihrer App vorlegen. Die DUNS-Nr. erhalten Sie nicht vom Finanzamt, diese müssen Sie über die entsprechende Plattform beantragen.

Sofern Sie sich für die Option zur Umsatzsteuer entscheiden, haben Sie Vorsteuerabzug. Die MwSt für Ihre Umsätze wird nach meinem Sachstand vom App-Store einbehalten und über das Reverse Charge Verfahren beim Finanzamt vom Store abgeführt, deshalb auch die Vorlage der USt-IdNr. Wenn Umsätze erzielt werden und die Umsatzerzielung dem Finanzamt nachgewiesen werden kann, ist die Vorsteuer aus den Investitionen nicht zurückzuzahlen.

Für die Einkommensteuer ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung dem Finanzamt einzureichen. Sollte nach einigen Jahren das Finanzamt zum Ergebnis kommen, dass aufgrund Verluste ein Totalüberschuss aus der Tätigkeit nicht zu erzielen ist, kann es sein, dass die Tätigkeit als sogen. "Liebhaberei" eingestuft wird und sie die Verluste steuerlich nicht verwerten können, also evtl. bereits erhaltene Steuergutschriften wieder zurückzahlen müssen.

Bei der Umsatzsteuer heißt es "Einnahmenerzielung" und bei der Einkommensteuer "Gewinnerzielungsabsicht".

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Januar 2014

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