Frage
Wenn eine Anmeldung zu einer freiberuflichen Tätigkeit (Landschaftsplanung) beim Finanzamt bereits vorliegt, muss dann eine Erweiterung bzw. eine weitere freiberufliche Tätigkeit (Heilpraktikerin Psychotherapie, Coaching, Beratung), die der bereits angemeldeten nicht ähnlich ist, separat angemeldet werden? Wenn für die erste Tätigkeit Umsatzsteuer ausgewiesen wird, kann für die zweite Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden oder geht das nur insgesamt für die gesamten Einkünfte bzw. ist das überhaupt notwendig oder ratsam, wenn keine Umsatzsteuer vereinnahmt wird? Heilberufe sind ja nicht umsatzsteuerberechtigt, Coaching jedoch schon. Da das Coaching für einen Bildungsträger erbracht werden soll, fällt da auch keine Umsatzsteuer an. Ist es nun generell ratsam auf die Umsatzsteuerausweisung zu verzichten und insgesamt die Kleinunternehmerregelung zu wählen oder nicht? Hat die vielleicht noch andere Vor- bzw. Nachteile?