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Kleinunternehmen: Dienstleistung für non-profit Unternehmen in USA?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe als Freiberuflerin und Kleinunternehmerin (also nicht umsatzsteuerpflichtig in Deutschland) eine Dienstleistung (Übersetzung) für ein non-profit Unternehmen in den USA getätigt habe. Habe ich auf Ihrer Webseite richtig verstanden, dass ich in diesem Fall ja sowieso keine Umsatzsteuer auf der Rechnung angebe/abführe, das Unternehmen in den USA aber auch keine Umsatzsteuerpflicht hat (weil ich Kleinunternehmerin bin)?

Antwort

Anhand der uns zugrundeliegenden Informationen können wir Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.

Als Kleinunternehmer in Deutschland dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen.

Allerdings liegt der Ort, wo die Leistung erbracht wurde, in den USA. Dort gibt es in der Regel keine Umsatzsteuern (VAT). Allerdings haben bestimmte Staaten eine sogenannte sales tax, welche abhängig ist vom US-Bundesstaat. Non-profit Unternehmen sind wiederum speziell, weil diese je nach Bundesstaat und je nachdem welchen Status sie haben, von verschiedenen Steuern befreit sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen sich z. B. über deutsche Außenhandelskammer in den USA zu informieren.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
Februar 2021

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