Pkw-Kauf vor Gewerbeanmeldung: Sonderzahlung als Betriebsausgabe?
Frage
Ich werde in den nächsten Tagen die Vermittlung von Versicherungen als Gewerbe anmelden. Ich benötige hierfür einen Pkw und habe hierzu ein Kaufvertragsangebot einer Bank mit einer Anzahlung von 3.500 Euro erhalten sowie einer laufenden Finanzierungsrate erhalten. Ist es ein Problem, die Sonderzahlung als Betriebsausgabe anzusetzen, wenn der Kaufvertrag für das Auto vor der Gewerbeanmeldung geschlossen wird?
Antwort
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Sie das Auto kaufen und finanzieren und nicht leasen.
Sonderzahlungen sind unter Umständen nur beim Leasing sofort abzugsfähig. Bei der Finanzierung wird das Fahrzeug aktiviert und dann abgeschrieben. Die Finanzierungskosten werden pro rata aus den Einzelzahlungen heraus gerechnet und dann ggf. ebenfalls als Betriebsausgabe angesetzt, nicht aber die gesamte Anzahlung!
Der Abschluss des Kaufvertrages kann auch kurz vor der Gewerbeanmeldung erfolgen - die Behandlung als Betriebsvermögen hängt davon nicht ab.
Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2013
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