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Kfz-Kosten buchhalterisch erfassen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie werden Kosten für Pkw inkl. Nebenkosten, Steuer, Versicherung, Verbrauchsmaterialien (Benzin) in der einfachen Buchführung erfasst?

Antwort

Vermutlich sind Sie zur Buchführung als Freiberuflerin oder als Freiberufler nicht verpflichtet und Sie benötigen lediglich eine „Buchaufzeichnung". Sollten Sie jedoch Ihre Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellen, empfehle ich „freiwillig" eine Buchführung einzurichten. Alle gängigen Softwareprogramme bieten Kostenkonten an, um zwischen laufenden Pkw-Kosten und Reparaturen sowie Steuer/Versicherung zu unterscheiden. Eine tiefere Gliederung der Kosten ist in Ihrem Fall nicht notwendig. Prüfen Sie zuvor, ob Ihr Pkw tatsächlich überwiegen betrieblich genutzt wird. Der Nachweis kann mit einem Fahrtenbuch geführt werden. In der Wahl der Beweisführung sind Sie allerdings frei.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
November 2020

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