Navigation

Zweitgründung: Steuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wenn ich ein Einzelunternehmen besitze und einen Onlineshop betreibe und dann noch einen zweiten Onlineshop eröffnen möchte, was muss ich tun? (Ich habe bei der ersten Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich nur die Produkte des ersten Onlineshops verkaufen will. Beim 2. Onlineshop möchte ich etwas ganz anderes verkaufen). Also ist eine neue Gewerbeanmeldung nötig? Wie läuft das mit den Steuern ab? Bin ich auch noch umsatzsteuerbefreit, wenn ich mit beiden Onlineshops zusammen über den Freibetrag komme?

Antwort

Die Erweiterung der Produktlinie führt zu keinem zweiten Gewerbetrieb; evtl. muss die Erweiterung bei dem Gewerbeamt jedoch angezeigt werden.

Der umsatzsteuerliche Freibetrag verdoppelt sich nicht, so dass Sie umsatzsteuerpflichtig werden, wenn Sie die entsprechenden Grenzen mit dem Verkauf Ihrer Produkte überschreiten.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben