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Vorgründungskosten wann geltend machen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin seit Januar 2014 selbständig und habe dies dem Finanzamt bereits im Oktober 2013 angezeigt und meine USt-IdNr. angefordert. Seit Mitte 2013 sind schon Vorgründungskosten entstanden, die ich jetzt in meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen möchte. Ist es richtig, wenn ich alle Vorgründungskosten (z.B. Laptop, Schreibtisch) mit Datum 01.01.14 eintrage, um die Umsatzsteuer zurück zu erhalten?

Antwort

Nein - Sie müssen für das Jahr 2013 eine Umsetzsteuerjahreserklärung abgeben und die Vorsteuer dort erklären.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2014

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