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Rechnungen vor GbR-Gründung steuerlich geltend machen?

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Frage

Ich habe mit einem Freund letztes Jahr eine GbR gegründet. Wir haben bereits vor der Anmeldung mit der Entwicklung unserer Produkte angefangen. Zwar haben wir bei der Anmeldung die Gesellschaft rückwirkend auf ein Datum zwei Monate vorher als Start angegeben. Nur laufen die Rechnungen in dieser Zeit natürlich noch nicht auf unseren Firmennamen. Wie kann ich jetzt die Rechnungen buchen bzw. von der Steuer absetzen?

Antwort

Ein Abzug als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG ist nicht möglich, weil der Rechnungsempfänger nicht mit der später gegründeten Gesellschaft übereinstimmt. Ein Vorsteuerabzug durch die später gegründete Gesellschaft entfällt ebenfalls, weil die Rechnung nicht auf den Namen dieser Gesellschaft lautet (§ 15 UStG).

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
März 2016

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