Gründungsvorbereitung: Kosten steuerlich geltend machen?
Frage
Ich möchte mit einem Partner eine Idee zum Patent anmelden und danach das Patent vermarkten. Unsere Partnerschaft besteht aus der Grundidee meines Freundes und der Übernahme von Patentkosten durch mich. Wir wollen das zunächst in einem einfachen 50:50 GbR-Vertrag regeln. Was muss getan werden, um die Anlaufkosten steuerlich geltend zu machen?
Antwort
Grundsätzlich sind alle Aufwendungen die betrieblich veranlasst sind, d.h. durch die konkrete Tätigkeit ausgelöst und dieser zurechenbar sind, als Betriebsausgaben abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn Betriebsausgaben bereits zu einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden ist (sogen. vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben).
Für die Geltendmachung dieser Aufwendungen ist - wie allgemein gesetzlich normiert - der konkrete Nachweis in Form eines Beleges erforderlich.
Unabhängig davon ist die Aufnahme einer neuen Tätigkeit an sich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dieses wiederum fordert mittels amtlichen Fragebogens bestimmte Angaben an, um hieran die entsprechenden steuerlichen Feststellungen zu treffen, wie bspw. Vergabe einer Steuernummer, Festsetzung von Vorauszahlungen etc.
Quelle:
Dipl.-Kfm. Bernd Sommer
Steuerberater, LL.M.
Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Juli 2013
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