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Gründungskosten steuerlich geltend machen?

Frage

Meine Frage bezieht sich auf die Gründungskosten. 2009 habe ich bereits angefangen, Ausgaben für mein freiberufliches Einzelunternehmen zu tätigen, da ich ein großes Equipment benötige und mir dies über die Jahre hin aufgebaut habe. Von 2010 bis 2013 war ich dabei in einer staatlichen Ausbildung beschäftigt. Seit September 2013 bin ich nun Freiberuflerin und habe nun einerseits den Vorteil, auf Grund der Anschaffungen der letzten Jahre keine großen Gründungskosten mehr zu haben, andererseits stellt sich mir die Frage, wie ich die Kosten der letzten 3 bis 4 Jahre nun per Vorsteuer bzw. Einkommensteuererklärung absetzen kann? Oder ob ich dies auch auf 2014 splitten kann, da mein Einkommen in diesem Jahr nicht allzu hoch ausfallen wird.

Antwort

Hinsichtlich der Ertragsteuer ist zu unterscheiden, ob es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die eine längere Nutzungsdauer (> 1 Jahr ) haben oder ob um sofort abzugsfähige Kosten. Letztere wären im Jahr der Bezahlung steuerlich als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig gewesen. Langlebige Wirtschaftsgüter sind im Jahr der Betriebseröffnung als Einlage zu verbuchen. Bei der Wertermittlung sind je nach Anschaffungszeitpunkt unterschiedliche Werte anzusetzen. Ist das Wirtschaftsgut älter, ist der Teilwert anzusetzen. Ist das Wirtschaftsgut innerhalb eines 3-Jjahreszeitraum angeschafft, sind höchstens die Anschaffungskoste ggf. vermindert um Abschreibungen anzusetzen.

Da Sie bei einer ernsthaften selbständigen Tätigkeit auf Dauer vermutlich nicht ohne die professionelle Hilfe eines Kollegen auskommen, sollten Sie die Rechnungen zusammentragen und die zutreffende Bewertung der Einlage gemeinsam ermitteln.

Hinsichtlich eines Vorsteuerabzuges wird es schwieriger. Diesen bekommen Sie erst, wenn Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit begonnen haben und eine formal ordnungsgemäße Rechnung haben. Wann der genaue Zeitpunkt des Beginns Ihres Unternehmens ist, lässt sich aus Ihrer Mail leider nicht entnehmen. Vielleicht gibt es objektive Anhaltspunkte aus der der Beginn der Tätigkeit schon im Vorjahr zu entnehmen ist. Auch das sollten Sie mir einem Kollegen besprechen.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Oktober 2013

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