Navigation

Gründungsberatung steuerlich geltend machen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte in die Selbständigkeit starten und ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer gründen. Dazu werde ich einen Gründungsberater in Anspruch nehmen und habe für dessen Leistungen einen Eigenanteil zu zahlen. Innerhalb welcher Zeit ab der Rechnungsstellung des Eigenanteils muss ich mein Unternehmen gründen/anmelden, um die Beratungsrechnung steuerlich geltend zu machen?

Antwort

Der Aufwand für die Gründungsberatung stellt vorweggenommene Betriebsausgaben dar, die Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Wenn es zeitnah zu der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit kommt, können Sie den Aufwand gleich in die Gewinnermittlung der selbständigen Tätigkeit/Gewerbe einfließen lassen.

Sollte es nicht zur Selbständigkeit kommen, dann sind diese Ausgaben dennoch vorweggenommene Betriebsausgaben und absetzbar.
Für „zeitnah“ habe ich keine Antwort.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben