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Coaching als Weiterbildung: steuerlich absetzen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin 66 Jahre alt, Pensionärin und habe eine Coachingausbildung gemacht. Ich möchte als selbständiger Coach arbeiten. Im Moment mache ich noch zusätzlich für mich selbst eigene Coachingsitzungen als Weiterbildung. Kann ich die Ausgaben für meine eigenen beruflichen Coachingsitzungen steuerlich absetzen?

Antwort

Grundsätzlich können alle Kosten, die durch Einnahmen (aktuell oder zukünftig) veranlasst sind, als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei Kosten für Kurse, die auch privat veranlasst sein können, prüft das Finanzamt sehr genau und verlangt ggf. einen Nachweis über die beabsichtigten Einkünfte. In einem absehbaren Zeitraum, i.d.R. drei bis fünf Jahre, sollten die Einnahmen höher sein als die Kosten.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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