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Beratung im Vorfeld des Gründungzuschusses steuerlich absetzbar?

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Frage

Zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als freiberufliche Informatikerin wurde mir von der Bundesagentur für Arbeit ein Gründungszuschuss nach § 93 SGB III gewährt. Bei dem Gründungszuschuss selbst handelt es sich ja nicht um steuerbare Einkünfte bzw. nicht um Umsatz des Unternehmens. Daher habe ich hierzu zwei Fragen: Sind die Aufwendungen für Beratung und Erstellung des Gutachtens zum Businessplan, das zum Antrag auf Gewährung des Gründungszuschusses erforderlich war, einkommensteuerlich (in der EÜR) als Betriebsausgabe absetzbar? Sind die Vorsteuern für o.g. Beratung / Gutachten abziehbar?

Antwort

Ja beides trifft zu. Die Aufwendungen sind Betriebsausgaben.
Wenn Sie umsatzsteuerlicher Unternehmer sind, ist auch die Vorsteuer abzugsfähig.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
April 2017

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