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GbR gründen plus freiberufliche Tätigkeit ausüben? Kleinunternehmerregelung?

Frage

Ich möchte mit meinem Partner eine freiberufliche GbR gründen. 1) Können wir parallel zu unserer Tätigkeit in der GbR noch selbständig als Freiberufler arbeiten? Angenommen wir erwirtschaften 20.000 Euro mit der GbR im Jahr und teilen gleichmäßig. Damit lägen wir also bei 10.000 Euro pro Gesellschafter plus der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (neben der GbR).

2) Wird in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung der insgesamt von der GbR erwirtschaftete Betrag (20.000 Euro) betrachtet oder nehmen auch die Einnahmen aus GbR-unabhängiger selbstständiger Tätigkeit Einfluss darauf (z.B. indem sie addiert würden -> GbR Gesamtgewinn + freiberufliche Einnahmen pro Person)?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit kann grundsätzlich immer parallel zu einer Freiberufler-GbR ausgeübt werden und diese werden auch unabhängig voneinander betrachtet. Dies gilt ebenso für die Umsatzsteuer. Hier wir die GbR und die eigene Selbstständigkeit jeweils als Unternehmer angesehen.

Etwas Andere würde gelten, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegen würde. Dies wäre der Fall, soweit (eine) natürliche Person(en), einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert ist/sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Somit sollte, insoweit die selbstständigen Tätigkeiten unabhängig von der GbR-Tätigkeit ausgeübt werden, keine Zusammenrechnung in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung erfolgen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Januar 2021

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