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Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag: Abweichendes Wirtschaftsjahr

Frage

Ich möchte Mitte Dezember (ca. 15.12.2021) dieses Jahres ein Einzelunternehmen gründen, habe aber laut meinen Eigenrecherchen erfahren, dass bei Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag kein abweichendes Wirtschaftsjahr möglich ist. Stimmt das oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Jetzt bin ich nicht sicher, ob die Gründung vielleicht im Januar 2022 Sinn macht, rein steuerlich. Denn im Gründungsmonat fallen voraussichtlich noch keine Einnahmen an. Es sind 2021 Einnahmen als Arbeitnehmer entstanden.

Vorgründungskosten sind ab Juni 2021 (Seminare, Miete Geschäftsadresse, Versicherungen, Markenanmeldung, Software usw.) angefallen. Kann man diese auch im Jahr 2022 geltend machen?
Und wo gibt man den Vorgründungszeitraum/ -beginn an, da das Datum zur Gewerbeanmeldung ja unterschiedlich ist (im steuerlichen Erfassungsbogen)?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wollen Sie wirklich dauerhaft ein abweichendes Wirtschaftsjahr oder lediglich unterjährig gründen? Letzteres können Sie selbstverständlich als Einzelunternehmer jederzeit tun. Das erste Geschäftsjahr ist dann ein so genanntes Rumpfgeschäftsjahr vom Tag der Gründung bis 31.12.

Zur Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater Ihrer Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater

Dezember 2021

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