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Zweit-Tätigkeit: neue Steuernummer beantragen?

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Frage

Vom Finanzamt habe ich bereits eine Steuernummer für meine Tätigkeit als freischaffender Autor. Nun hätte ich die Möglichkeit, zusätzlich für einen Auftraggeber (eine Literatur-Agentur) als externer, selbständiger Literatur-Agent zu arbeiten. Müsste für diese Tätigkeit eine eigene Steuernummer angefordert werden oder kann ich diese Tätigkeit auch über meine 'Autoren-Steuernummer' laufen lassen?

Antwort

Eine neue Steuernummer müssen Sie für Ihre weitere Tätigkeit beim Finanzamt nicht anfordern. Verwenden Sie auf Ihren Rechnungen die Steuernummer, die Ihnen bereits vom Finanzamt zugeteilt wurde.

Es stellt sich allerdings viel eher die Frage, ob Ihre beiden Tätigkeiten als Autor und als Literatur-Agent einander so ähnlich sind, dass Sie nur eine einzige Gewinnermittlung erstellen müssen. Das wäre (in den meisten Fällen) die einfachere Lösung. Denn wenn Sie auch Ihre Einnahmen meist gut den einzelnen Bereichen zuordnen können, ist das bei den Ausgaben oft nicht ganz so leicht.

Sollte es sich um sehr ähnliche Tätigkeiten handeln, kommen Sie problemlos mit einer einzigen Gewinnermittlung aus.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Mai 2016

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