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Verschiedene Tätigkeitsbereiche: verschiedene Steuernummern?

Frage

Ich bin schon als Heilerin (Handauflegen, Tiefenentspannung, mediale und spirituelle Beratung) nebenberuflich selbständig und möchte mich nun hauptberuflich selbständig machen in verschiedenen Dienstleistungsbereichen. Brauche ich dazu verschiedene Steuernummern (z.B. als Assistenzkraft, als Servicekraft, als Naturpädagogin und weiterhin als Heilerin)?

Antwort

Umsatzsteuerlich werden immer alle Umsätze eines Unternehmers zusammengefasst. Ertragsteuerlich müssen Sie auf jeden Fall für alle Bereiche eine eigene Gewinnermittlung erstellten. Wenn die Tätigkeiten alle von einem Hauptsitz ausgeführt werden, bekommen Sie nur eine Steuernummer. Sollten einzelne Tätigkeiten mit einem anderen Sitz ausgeübt werden, könnte es zu einer weiteren Steuernummer kommen, wenn dieser Sitz in einer anderen Gemeinde mit einer anderen Finanzamtszuständigkeit ist, als Ihr Wohnsitz. Das können Sie einfach bei der Behörde vor Ort abklären.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2019

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