Antwort
Die steuerliche Ummeldung nehmen Sie wie folgt vor:
Sie teilen Ihrem bisherigen Finanzamt Ihre neue Wohn- und Betriebsanschrift mit. Mit dieser Information wird das Finanzamt sofort feststellen, dass es für Sie nicht mehr örtlich zuständig ist und wird die Akten an das nunmehr zuständige Finanzamt abgeben. Das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, ist aber für Sie nicht von Bedeutung, da Ihre bisherige Steuernummer solange gültig bleibt bis Ihnen vom neuen Finanzamt Ihre neue Steuernummer zugeteilt wird, d.h. Sie reichen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen weiterhin bei Ihrem bisherigen Finanzamt ein. Erst ab dem Zeitpunkt an dem Ihnen die neue Steuernummer mitgeteilt wurde, reichen Sie Ihre Steuererklärungen beim neuen Finanzamt ein.
Achten Sie darauf, dass sich mit der Änderung des Finanzamtes auch die Bankverbindung für das Finanzamt ändert.
Quelle: Patrick Straßer
Steuerberater
Wekel Straßer & Kollegen
Steuerberater Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer zu Berlin
Januar 2018
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