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Übersetzer, Sprachlehrer, Künstler: Anmeldung?

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Frage

Ich habe vor, mich als selbständiger Übersetzer beim Finanzamt anzumelden. Es ist jedoch möglich, dass ich in der Zukunft - je nach Einkommen - auch als Sprachlehrer und Künstler selbständig arbeiten werde. Muss ich mich dann drei verschiedene Male anmelden? Kann man die angegebene Tätigkeit im Nachhinein verändern / erweitern lassen?

Antwort

Sie können die im Rahmen der „steuerlichen Erfassung“ angegebene Tätigkeit verändern/ergänzen, wenn sich die tatsächlichen Umstände ändern.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Dezember 2018

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